Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist in Deutschland bis zu 0,5 Promille erlaubt, wenn der Fahrer noch fahrtüchtig ist. Bei Drogen gibt es bisher keinen Grenzwert und es herrscht eine Null-Toleranz-Politik. Grundsätzlich solltest Du aber sowieso nur nüchtern ein Fahrzeug bedienen – schließlich schützt Du damit Dich und andere.
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Hier erfährst Du, was passiert, wenn Du dennoch mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wirst, welche Strafen Dir drohen und wie Kfz-Versicherungen ihre Leistungen kürzen.
Unfall mit Alkoholeinfluss
Laut Kraftfahrt-Bundesamt gab es im Jahr 2021 mehr als 99.000 Alkoholverstöße im Fahrverkehr. Ein Jahr zuvor wurden mehr als 13.000 Autounfälle aufgrund von Trunkenheit verursacht. Alkohol am Steuer ist demnach keine Seltenheit.
Auch wenn in Deutschland das Fahren unter Alkohol grundsätzlich bis zu einer bestimmten Promillegrenze erlaubt ist, kommt man – wenn man betrunken einen Autounfall gebaut hat – nicht ungestraft davon. Welche Promillegrenzen gelten und was die Versicherung im Schadensfall übernimmt, erfährst Du in den nächsten Absätzen.
Diese Promillegrenzen gelten
Wer vor dem Autofahren Alkohol trinkt, begeht nicht direkt eine Straftat. Es kommt auf den Trunkenheitszustand, die Promillezahl und das Alter des Fahrers an. Diese Grenzwerte gelten:
0,0 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und bis zum Ende des 21. Lebensjahres gelten 0,0 Promille. Verstößt Du dagegen, musst Du mit einer Geldstrafe, einem Punkt in Flensburg und einer Verlängerung Deiner Probezeit rechnen.
0,3 Promille. Mit 0,3 Promille kannst Du Dich strafbar machen, wenn Du auffällig fährst oder einen Unfall verursachst.
0,5 Promille. Bei 0,5 Promille musst Du – auch ohne Unfall – mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Mit Unfall könnten härtere Strafen auf Dich zukommen.
1,1 Promille. Ab 1,1 Promille können zu den zuvor genannten Strafen noch eine Freiheitsstrafe und ein längeres Führerscheinverbot hinzukommen.
1,6 Promille. Ab 1,6 Promille bist Du absolut fahruntüchtig und musst mit bis zu 3.000 Euro Geldstrafe oder Freiheitsentzug rechnen. Außerdem warten mindestens drei Punkte in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinverbot und eine MPU auf Dich. Das gilt auch für Fahrradfahrer.
Bei der MPU handelt es sich um eine „Medizinisch-Psychologische-Untersuchung“. Diese ist meist sehr kostspielig (1.000 bis 2.000 Euro). Du musst sie aber antreten, wenn Du Deinen Führerschein wieder haben möchtest.
Ein Psychologe spricht meist mehrmals mit Dir, um herauszufinden, ob Du aus Deinem Fehler gelernt hast und wieder bereit fürs Autofahren bist. Mehr zum Thema MPU erfährst Du auf der Website des ADAC.
Alkohol am Steuer als Obliegenheitsverletzung
Als Obliegenheit bezeichnet man eine Handlung, die Dir zwar nicht aufgezwungen werden kann, die Du jedoch aus Eigeninteresse tun solltest. Im Straßenverkehr gilt als Obliegenheit, nicht im betrunkenen Zustand Auto zu fahren. Kfz-Versicherungen beziehen sich darauf.
Widersetzt Du Dich und wirst mit Trunkenheit am Steuer erwischt, begehst Du eine Obliegenheitsverletzung und musst mit negativen Konsequenzen rechnen – je nach Schwere des Verstoßes begehst Du eine Straftat (s. oben). In jedem Fall kann Dir die Kfz-Versicherung die Leistungen kürzen oder ganz streichen.
Trunkenheitsklausel
Die „Trunkenheitsklausel“ findest Du in der Regel in Deinem Kfz-Versicherungsvertrag. Sie ist die Basis für die Obliegenheit, im Straßenverkehr nüchtern zu sein – das gilt auch für den Drogenkonsum. In der „Trunkenheitsklausel“ ist enthalten, dass die jeweilige Kfz-Versicherung nicht dazu verpflichtet ist, für Kosten aufzukommen, die Du aufgrund Trunkenheit am Steuer bei einem Unfall verursacht hast. Dabei kann es sich um einen anteiligen oder auch den gesamten Versicherungsschutz handeln – je nachdem, wie hoch Dein Promillewert ausfällt.
Bußgeldtabelle für Alkohol am Steuer
Welche Strafen Dich erwarten, wenn Du Dich betrunken hinter das Steuer setzt, hat der Bußgeldkatalog in einer Tabelle zusammengefasst.
Bußgeldkatalog Alkohol
Wie Du siehst, wird bei Verstößen hart durchgegriffen. Fahranfänger müssen besonders aufpassen. Aufgrund der fehlenden Fahrerfahrung gilt bei ihnen 0,0 Promille. Wer mehrfach mit hoher Promillezahl unterwegs ist, muss außerdem ggf. mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Das gilt für die Versicherungsleistung
Baust Du unter Alkoholeinfluss einen Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst wie gewohnt die Kosten des Unfallgeschädigten. Danach kann es allerdings sein, dass Du „in Regress“ genommen wirst. Das bedeutet, dass Du Deiner Versicherung bis zu 5.000 Euro aus eigener Tasche zurückzahlen musst.
Bei der Kaskoversicherung kann es passieren, dass Dir die Versicherung die Leistungen kürzt. Dabei bewertet die Versicherung den Einzelfall. Hast Du beispielsweise grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt, wird es schwierig. Bei 0,3 bis 1,1 Promille kommt es auf Deine Ausfallerscheinungen und den Unfallhergang an.
Im Rahmen der Vollkasko kannst Du grobe Fahrlässigkeit manchmal in den Leistungskatalog aufnehmen lassen. Darin ist jedoch Alkoholkonsum nicht zwangsläufig eingeschlossen. Unter grober Fahrlässigkeit versteht man beispielsweise ein Überholmanöver, obwohl Gegenverkehr klar ersichtlich ist.
Warst Du alkoholisiert, jedoch nicht Unfallverursacher, wägen die Versicherungen ab, ob Du den Unfall im nüchternen Zustand möglicherweise hättest verhindern können. Erst ab 1,1 Promille bist Du in jedem Fall fahruntüchtig und musst mit der vollen Leistungskürzung rechnen.
Mehr über Teil- und Vollkasko erfährst Du in unserem Artikel „Wie viel Kfz-Versicherung brauchst Du?“.
Unfall unter Drogeneinfluss
Laut Kraftfahrt-Bundesamt gab es im Jahr 2021 mehr als 49.000 Drogenverstöße im Fahrverkehr. Ein Jahr zuvor waren es 2.400 Autounfälle. Auch wenn Unfälle unter Alkoholeinfluss deutlich häufiger passieren, nimmt die Zahl in Zusammenhang mit Drogen zu. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat sich die Anzahl an Unfällen nach Drogenkonsum innerhalb der vergangenen 10 Jahre verdoppelt.
Welche Strafen auf Dich zukommen, wenn Du beim Autofahren unter Drogeneinfluss erwischt wirst, und wie Versicherungen das Delikt handhaben, erfährst Du in den nächsten Absätzen.
Diese Strafen drohen
Bei Drogen gibt es bisher noch keine Richt- und Grenzwerte wie beim Alkohol. Das liegt daran, dass sich nicht pauschal voraussagen lässt, wie eine bestimmte Droge bei einem Menschen wirkt. Während die einen beispielsweise risikofreudiger, euphorischer und unvorsichtiger werden, haben andere mit Müdigkeit und Schwindel zu kämpfen.
Im Straßenverkehr wird zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschieden. Eine Ordnungswidrigkeit gilt, wenn Du unter Drogeneinfluss stehst, jedoch keinen Unfall gebaut und keine Ausfallerscheinungen hast. Eine Straftat geht mit einem Unfall oder der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher.
Wie die beiden Delikte geahndet werden, ist unterschiedlich. Grundsätzlich musst Du jedoch mit einer hohen Geldstrafe sowie einem Führerscheinentzug rechnen. Bei einer Ordnungswidrigkeit sind das bis zu 1.500 Euro Strafe und bis zu 3 Monate Führerscheinentzug. Bei einer Straftat kann zu einer hohen Geldstrafe auch noch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren hinzukommen.
Mit der Geldstrafe und dem Führerscheinentzug ist es jedoch meist nicht erledigt. Häufig kommen noch eine MPU, ein Drogenscreening und ggf. eine Entzugstherapie hinzu. Bei einem Drogenscreening wirst Du auf verschiedene Drogenrückstände in Deinem Körper getestet. Die sind beispielsweise in Haaren, Blut, Urin oder Schweiß für unterschiedlich lange Zeit nachweisbar.
Unfallgegner steht unter Drogeneinfluss: Das ist zu tun
Wenn Du das Gefühl hast, dass Dein Unfallgegner Drogen konsumiert hat, solltest Du die Polizei rufen. Sie kann direkt am Unfallort mit verschiedenen Tests herausfinden, ob sich im Speichel, Schweiß oder Urin Drogenrückstände befinden. Sollte dies der Fall sein, kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel.
Grundsätzlich muss man bei einem Autounfall nicht immer die Polizei rufen. Notwendig ist dies nur, wenn
- Personen verletzt sind
- jemand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
- ein großer Schaden entstanden ist
- der Unfallgegner den Unfall absichtlich verursacht hat
- die Schuldfrage nicht geklärt ist
Gib außerdem niemals direkt an der Unfallstelle ein Schuldgeständnis ab – ganz besonders dann nicht, wenn Du den Unfall nicht verursacht hast.
Das gilt für die Versicherungsleistung
Auch wenn das Gesetz Alkohol und Drogen am Steuer unterscheidet und bei Alkohol noch gewisse Toleranzbereiche herrschen, handhaben die meisten Versicherungen beide Delikte gleich.
Wie beim Alkohol übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall unter Drogeneinfluss zunächst die Kosten des Unfallgeschädigten. Der unfallverursachende Fahrer muss damit rechnen, dass die Versicherung bis zu 5.000 in Regress zurückfordert.
Dagegen gibt es bei der Kaskoversicherung– im Gegensatz zum Alkohol – meist wenig Toleranz. Fährst Du unter Drogeneinfluss Auto und baust einen Unfall, kann Dir die Kaskoversicherung die Leistung um bis zu 100 Prozent kürzen. So kann es sein, dass Du trotz Vollkasko auf dem Schaden an Deinem eigenen Fahrzeug sitzen bleibst.
Das leistet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
Ganz unabhängig, ob unter Einfluss von Rauschmitteln oder nicht, kann es nach einem Unfall zu einem Rechtsstreit kommen. Um Dich davor zu schützen, kannst Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Diese kümmert sich darum, Deine Ansprüche durchzusetzen und kommt ggf. für verschiedene Kosten (z.B. Anwalt, Gericht) auf.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nur, wenn
- Du einen gültigen Führerschein hast
- Du als Fahrer berechtigt bist
- das Auto zugelassen ist
- es Dein rechtmäßiges Fahrzeug ist (und nicht etwa gestohlen)
- der Unfall unabsichtlich verursacht wurde
Das kannst Du aus dem Text mitnehmen
Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist prinzipiell eine schlechte Idee. Schließlich gefährdest Du damit Dich selbst und andere.
Bei Alkohol gibt es dennoch – sobald Du die Probezeit hinter Dir hast und älter als 21 Jahre bist – bestimmte Grenzwerte. Bis 0,5 Promille darfst Du noch Auto fahren. Vorausgesetzt ist, dass Du noch fahrtüchtig bist und Dich auf der Straße sicher fühlst. Alles darüber gilt entweder als Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Baust Du einen Unfall oder wirst von der Polizei kontrolliert, können Dich saftige Strafen erwarten. Meist wird ein Bußgeld von mehreren hundert, in manchen Fällen sogar tausend Euro fällig. Außerdem bekommst Du mindestens einen Punkt in Flensburg und musst vermutlich den Führerschein für eine Weile abgeben.
Ab 1,1 Promille (oder bei Wiederholungstätern) musst Du wahrscheinlich bei der MPU antreten. Die MPU ist eine „medizinisch-psychologische-Untersuchung“, die Deine Fahrtüchtigkeit kontrolliert. Die musst Du aus eigener Tasche bezahlen.
Bei Drogen gibt es keine Grenzwerte. Die Bußgelder fallen allerdings meistens genauso aus wie beim Alkohol. Ggf. kommen jedoch noch ein Drogenscreening oder eine Entzugstherapie hinzu. Das kommt ganz darauf an, wie häufig Du Drogen konsumierst.
Baust Du unter Alkohol- oder Drogenkonsum einen Unfall, übernimmt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zu Beginn die Kosten des Unfallgeschädigten. Im Nachgang kann es jedoch sein, dass Du „in Regress“ genommen wirst und bis zu 5.000 Euro zurückzahlen musst.
Kaskoversicherungen können Dir die Leistungen kürzen – jedoch nur in Ausnahmefällen komplett streichen. 100 Prozent der Versicherungsleistung verlierst Du in der Regel erst ab 1,1 Promille. Das ist besonders bei Vollkasko ärgerlich. Denn im Normalfall würde sie für Schäden an Deinem Auto aufkommen.
Häufige Fragen zum Thema Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Welche Strafe erwartet mich bei Alkohol am Steuer?
Bei Alkohol am Steuer kommt es auf Deinen Promillegehalt an. Außerdem wird es teurer, je häufiger die Polizei Dich wegen desselben Vergehens erwischt. Grundsätzlich musst Du mindestens 500 Euro Bußgeld bezahlen und Deinen Führerschein mindestens einen Monat abgeben. In Flensburg wird außerdem mindestens 1 Punkt eingetragen. Welche Promillegrenzen es gibt und welche Strafen jeweils verhängt werden, findest Du weiter oben im Artikel unter dem Absatz „Bußgeldtabelle für Alkohol am Steuer“.
Mit wie viel Promille darf ich Autofahren?
Beim Autofahren darfst Du höchstens 0,5 Promille haben – wichtig ist, dass Du normal fährst und keinen Unfall baust. Die 0,5 Promille sind ein Richtwert für die Fahrtüchtigkeit. Jedoch reagieren Menschen unterschiedlich auf Alkohol. Während die einen mit 0,5 Promille noch sicher fahren, sind die anderen schon betrunken. Daher solltest Du Dein Auto auf jeden Fall stehen lassen, sobald Du das Gefühl hast, nicht mehr fahrtüchtig zu sein.
Auf der Website des Bußgeldkatalogs findest Du einen Promillerechner und eine anschauliche Erklärung, wann der Körper eine gewisse Promillegrenze erreicht.
Was passiert, wenn ich bekifft Auto fahre?
Grundsätzlich gilt: Du solltest nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fahren. Damit gefährdest Du Dich und andere Verkehrsteilnehmer. Wirst Du unter Drogeneinfluss erwischt, gelten folgende Strafmaße:
Strafmaße fürs Fahren unter Drogeneinfluss
Außerdem musst Du in fast allen Fällen mit einer „medizinisch-psychologische-Untersuchung“ (MPU) rechnen.
Wann verjährt Fahren unter Drogeneinfluss?
Fahren unter Drogeneinfluss verjährt nach frühestens sechs Monaten. Hast Du eine andere Person durch Deinen Drogenkonsum in Gefahr gebracht und damit eine Straftat begangen, musst Du sogar mindestens drei Jahre warten, ehe der Vorfall verjährt.
Author: Donna White
Last Updated: 1702656841
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